Rechtssubjekte vs. Rechtsobjekte - Wer kann was?
Rechtssubjekte sind die "Spieler" im Rechtssystem - sie können Rechte haben und Entscheidungen treffen. Das bist du, deine Eltern, aber auch Firmen und sogar die Stadt, in der du lebst. Sie sind rechtsfähig, das heißt sie können klagen, Verträge abschließen und Eigentum besitzen.
Rechtsobjekte hingegen sind die "Gegenstände" - also Dinge, über die entschieden wird. Dein Handy, euer Auto oder das Familienhaus sind Rechtsobjekte. Sie haben keine eigenen Rechte und können keine Entscheidungen treffen.
Juristische Personen sind eine besondere Art von Rechtssubjekt. Das sind nicht echte Menschen, sondern Organisationen, die rechtlich wie Personen behandelt werden. Dazu gehören Vereine (wie dein Sportverein), Firmen (GmbH, AG) und öffentliche Einrichtungen (Gemeinden, Universitäten).
Merktipp: Rechtssubjekte haben Rechte, Rechtsobjekte sind Gegenstände von Rechten!
Die Rechtsfähigkeit bekommst du automatisch bei der Geburt und behältst sie bis zum Tod. Bei juristischen Personen entsteht sie durch Gründung und Eintragung ins entsprechende Register.