Eigentumswerb und Eigentumsvorbehalt
Manchmal wirst du Eigentümer, obwohl der Verkäufer gar nicht der wahre Besitzer war - wenn du gutgläubig warst. Aber bei gestohlenen Sachen funktioniert das nicht - Diebe können niemals Eigentum übertragen.
Der einfache Eigentumsvorbehalt ist ein Schutz für Verkäufer: Du bekommst die Ware, aber sie gehört dir erst nach vollständiger Bezahlung. Bis dahin bleibst du nur Besitzer, während der Verkäufer Eigentümer bleibt.
Zahlst du nicht, kann der Verkäufer die Ware zurückfordern, sie bei einer Pfändung freigeben lassen oder bei deinem Konkurs herausbekommen. Aber Vorsicht: Verkaufst du die Ware an jemand anderen weiter, der nichts von dem Vorbehalt weiß, ist sie weg.
Die Risiken für den Verkäufer sind hoch: Weiterverkauf an Gutgläubige, Verbrauch der Ware oder feste Verbindung mit einem Grundstück können den Eigentumsvorbehalt zunichte machen.
Realitätsbezug: Fast alle Ratenkäufe funktionieren mit Eigentumsvorbehalt - vom Auto bis zum Handy!