Rechtliche Grundlagen des Kaufvertrags
Stell dir vor, ein 5-jähriges Kind kauft ein Auto - klingt absurd, oder? Genau deshalb gibt es die Geschäftsfähigkeit, die regelt, wer rechtsgültige Verträge abschließen kann.
Das deutsche Recht teilt uns in drei Kategorien ein: Geschäftsunfähige 0−7Jahre können gar keine gültigen Verträge machen - alle ihre Rechtsgeschäfte sind nichtig nach §104 BGB. Beschränkt geschäftsfähige Jugendliche 7−18Jahre brauchen normalerweise die Erlaubnis ihrer Eltern, sonst sind ihre Verträge "schwebend unwirksam" (§106 BGB).
Aber keine Panik - es gibt wichtige Ausnahmen! Mit dem Taschengeldparagrafen (§110 BGB) kannst du als Jugendlicher mit deinem eigenen Geld einkaufen. Auch reine Vorteile (wie Geschenke annehmen) gehen immer nach §113 BGB.
Ab 18 hast du die volle Geschäftsfähigkeit und kannst alle Verträge ohne Eltern abschließen. Ausnahme: Bei geistigen Störungen oder unter Drogeneinfluss bist du vorübergehend nicht geschäftsfähig.
Merktipp: Als Jugendlicher kannst du mit deinem Taschengeld frei einkaufen - das ist dein wichtigstes Recht beim Shoppen!