Grundlagen und Arbeitszeiten
Wenn du unter 18 bist, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich gar nicht arbeiten, während Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten dürfen.
Deine tägliche Arbeitszeit ist auf maximal 8 Stunden begrenzt - pro Woche sind das höchstens 40 Stunden. Überstunden sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und dann auch nur 30 Minuten extra.
Berufsschule und Prüfungen haben absolute Priorität! Du musst freigestellt werden, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt oder wenn du mehr als fünf Unterrichtsstunden hast. Für Prüfungen bekommst du den ganzen Tag frei - sogar einen Tag vor der Abschlussprüfung.
Bei den Pausen gibt's klare Regeln: Nach 4,5 bis 6 Stunden Arbeit brauchst du mindestens 30 Minuten Pause, bei über 6 Stunden sogar 60 Minuten. Maximal 4,5 Stunden am Stück darfst du ohne Pause arbeiten.
Wichtig: Du darfst nur von 6 bis 20 Uhr arbeiten und musst mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen den Arbeitstagen haben.



