Was macht dich zum Kaufmann nach dem HGB?
Nach § 1 HGB bist du Kaufmann, wenn du ein Handelsgewerbe betreibst. Aber Achtung: Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Künstler sind keine Kaufleute!
Dein Gewerbe wird zum Handelsgewerbe, wenn es vier wichtige Merkmale erfüllt: Du willst Gewinn erzielen, nimmst am wirtschaftlichen Verkehr teil, arbeitest selbstständig und planst das Ganze auf Dauer.
Die Größe entscheidet mit! Ob dein Betrieb kaufmännisch organisiert sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Jahresumsatz über 600.000 Euro, Gewinn über 60.000 Euro, mindestens fünf Mitarbeiter oder viele verschiedene Geschäftsbeziehungen sind starke Indizien dafür.
Merke dir: Kleine Betriebe wie Kioske oder Wäschereien sind oft keine Kaufleute, während Industriebetriebe und Großhändler automatisch dazu gehören!