§823 BGB - Die Verschuldenshaftung
Du haftest für Schäden, wenn du vorsätzlich oder fahrlässig wichtige Rechtsgüter verletzt. Das Gesetz schützt dabei Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum sowie sonstige Rechte wie dein Recht am eigenen Bild oder Patentrechte.
Damit du wirklich haften musst, müssen fünf Haftungsvoraussetzungen erfüllt sein: eine Rechtsverletzung, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Widerrechtlichkeit, ein adäquater Kausalzusammenhang und deine Deliktsfähigkeit. Der Geschädigte muss all das beweisen - das nennt man Beweislast.
Vorsatz bedeutet, du willst den Schaden (absoluter Vorsatz) oder nimmst ihn bewusst in Kauf (bedingter Vorsatz). Bei Fahrlässigkeit passiert der Schaden ungewollt - entweder durch grobe Unachtsamkeit ("wird schon gut gehen") oder leichte Fahrlässigkeit ("das wollte ich nicht").
Merktipp: Vorsatz = "Ich will", bedingter Vorsatz = "Na wenn schon", grobe Fahrlässigkeit = "Wird schon gut gehen", leichte Fahrlässigkeit = "Das wollte ich nicht"
Deine Handlung muss widerrechtlich sein - also gegen Gesetze verstoßen ohne Rechtfertigungsgrund. Notwehr, Notstand, Selbsthilfe oder die Einwilligung des Geschädigten können dich rechtfertigen, solange die Mittel verhältnismäßig bleiben.