Die gesetzliche Erbfolge - Das Ordnungssystem
Wenn kein Testament existiert, bestimmt das Ordnungssystem die gesetzliche Erbfolge nach dem Prinzip "Das Gut fließt abwärts, wie das Blut". Die näheren Verwandten schließen die ferneren komplett aus.
Erben 1. Ordnung sind Kinder, Enkel und Urenkel - sie haben absoluten Vorrang. Erben 2. Ordnung Eltern,Geschwister,Nichten/Neffen erben nur, wenn es keine 1. Ordnung gibt. Erben 3. Ordnung Großeltern,Tanten/Onkel,Cousins/Cousinen kommen erst zum Zug, wenn weder 1. noch 2. Ordnung vorhanden ist.
Das System ist strikt hierarchisch aufgebaut: Existiert auch nur ein direkter Nachkomme, gehen alle anderen Verwandten leer aus.
Wichtig: Die Rangordnung ist unerbittlich - ein einziges Kind schließt alle Geschwister des Verstorbenen aus!