Geschäftsfähigkeit - Wer darf was?
Du fragst dich sicher, warum du manche Verträge noch nicht alleine abschließen kannst? Das liegt an der Geschäftsfähigkeit - deiner rechtlichen Fähigkeit, gültige Willenserklärungen abzugeben.
Es gibt drei verschiedene Stufen: Geschäftsunfähigkeit (unter 7 Jahre und dauerhaft geistig gestörte Personen), beschränkte Geschäftsfähigkeit 7−18Jahre und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit (ab 18 Jahre). Bei Geschäftsunfähigen sind alle Willenserklärungen nichtig - sie können also gar keine gültigen Geschäfte machen.
Als Jugendlicher zwischen 7 und 18 hast du beschränkte Geschäftsfähigkeit. Deine Geschäfte sind nur mit Zustimmung deiner Eltern gültig, sonst schweben sie in der Unwirksamkeit bis zur Genehmigung.
Wichtig zu wissen: Ab 18 Jahren bist du voll geschäftsfähig und kannst alle Rechtsgeschäfte selbstständig abschließen.
Aber keine Sorge - es gibt praktische Ausnahmen wie den berühmten § 110 BGB (Taschengeldparagraf), Schenkungen ohne Folgekosten und genehmigte Arbeitsverhältnisse. Diese Regelungen sorgen dafür, dass du trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit im Alltag handlungsfähig bleibst.