Grundlagen der Partizipation
Partizipation bedeutet viel mehr als nur "mitmachen dürfen" - es geht um echte Beteiligung, Teilhabe und Mitbestimmung. Kinder sollen sowohl bei der Raumgestaltung als auch bei pädagogischen Entscheidungen aktiv mitwirken können.
Die rechtliche Grundlage bildet die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, besonders Artikel 12, der seit 1992 in Deutschland gilt. Das SGB VIII und das Kita-Zukunftsgesetz verpflichten Erzieher*innen dazu, Kinder alters- und entwicklungsgemäß zu beteiligen.
In der Praxis zeigt sich Partizipation durch Eigenaktivität der Kinder, viel Entscheidungsfreiheit und eine wertschätzende Grundhaltung der Pädagog*innen. Konkrete Modelle sind Projektarbeit, Gesprächskreise, Kita-Konferenzen oder die gemeinsame Gestaltung von Räumen und Essensplänen.
Wichtig: Partizipation funktioniert nur, wenn Kinder echte Wahlmöglichkeiten haben - bei Aktivitäten, Material und sogar bei der Regelgestaltung!