Kapitalgesellschaften im Überblick
Diese Seite widmet sich den Kapitalgesellschaften, insbesondere der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG). Beide Rechtsformen werden anhand der gleichen Kriterien wie bei den Personengesellschaften verglichen, um einen direkten Vergleich zu ermöglichen.
Die GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Ein wesentlicher Aspekt ist die Kapitalaufbringung:
Highlight: Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000€ erforderlich, wobei die Stammeinlage pro Gesellschafter mindestens 1€ betragen muss.
Die Geschäftsführung erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Bei größeren GmbHs ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben:
Example: Eine GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern muss einen Aufsichtsrat einrichten.
Ein zentraler Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung:
Definition: Die Haftung bei einer GmbH ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht in der Regel nicht.
Die AG erfordert ein höheres Mindestkapital von 50.000€. Sie verfügt über eine komplexere Organisationsstruktur mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Auch hier ist die Haftung beschränkt:
Highlight: Bei einer AG haften die Aktionäre nicht persönlich, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Die Ergebnisverteilung unterscheidet sich bei beiden Rechtsformen. Bei der GmbH erfolgt sie nach Geschäftsanteilen, bei der AG durch Dividenden und Rücklagenbildung.
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht die Vor- und Nachteile von Kapitalgesellschaften und hilft bei der Entscheidung zwischen einer GmbH und einer AG als Unternehmensform.