Personengesellschaften im Detail
Diese Seite konzentriert sich auf zwei wichtige Formen der Personengesellschaften: die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Beide Rechtsformen werden anhand verschiedener Kriterien wie Personenanzahl, Kapitalaufbringung, Geschäftsführung, Haftung und Ergebnisverteilung verglichen.
Die OHG erfordert mindestens zwei Personen und bietet gute Kreditchancen. Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Ein wichtiger Aspekt ist die Haftung:
Highlight: Bei der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privat- und Betriebsvermögen.
Die Ergebnisverteilung in einer OHG erfolgt nach einem festgelegten Schema:
Example: Bei der Gewinnverteilung in einer OHG erhalten die Gesellschafter zunächst 4% auf ihren jeweiligen Kapitalanteil, der Rest wird nach Köpfen verteilt.
Die KG unterscheidet sich von der OHG vor allem durch die Rolle der Gesellschafter. Sie benötigt mindestens zwei Personen: einen Komplementär und einen Kommanditisten.
Vocabulary: Der Komplementär ist der vollhaftende Gesellschafter, während der Kommanditist nur beschränkt haftet.
Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt dem Komplementär. Die Haftung ist bei der KG differenzierter:
Definition: In einer KG haftet der Komplementär unbeschränkt mit seinem Privat- und Betriebsvermögen, während der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Diese detaillierte Gegenüberstellung hilft, die Unterschiede zwischen verschiedenen Personengesellschaften zu verstehen und die für den jeweiligen Unternehmenszweck am besten geeignete Rechtsform zu wählen.




