Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Eine Patientenverfügung legt fest, welche Behandlung jemand möchte, wenn er nicht mehr entscheiden kann. Sie regelt Symptombehandlung, Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, lebensverlängernde Massnahmen, Sterbebegleitung, Sterbeort und Organspende.
Formelle Kriterien: Name, Geburtsdatum, Wohnort und AHV-Nummer müssen draufstehen. Sie muss schriftlich, datiert und unterschrieben sein. Empfohlen wird, sie alle 2 Jahre zu überprüfen und beim SRK zu hinterlegen.
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer sich um persönliche oder finanzielle Angelegenheiten kümmert, wenn jemand urteilsunfähig wird. Er muss handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet sein. Die KESB prüft und setzt die beauftragte Person ein.
Wichtig: Ohne Vorsorgeauftrag werden automatisch Ehepartner oder Kinder für die Beistandschaft zuständig!