Rechtliche und ethische Grundlagen
Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) sollte Deutschland vor Terroranschlägen schützen. §14 regelt die Einsatzmaßnahmen ziemlich detailliert: Abdrängen, Landungszwang, Warnschüsse sind erlaubt. Aber beim direkten Waffeneinsatz wird's kompliziert.
Waffengewalt ist nur dann erlaubt, wenn das Flugzeug definitiv gegen Menschen eingesetzt werden soll - und nur als allerletzte Option. Wichtig: Nur der Bundesminister der Verteidigung darf so einen Befehl geben, nicht irgendein Pilot auf eigene Faust.
Das Grundgesetz steht dem gegenüber: Artikel 1 sagt klar, dass die Menschenwürde unantastbar ist. Artikel 2 garantiert die Freiheit der Person. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - egal ob sie im Flugzeug sitzen oder im Stadion.
Die ethischen Fragen sind der Kern des Ganzen: Darf man 164 Leben opfern, um 70.000 zu retten? Die Mitleidsethik sagt: Handle aus Mitgefühl. Die Pflichtethik dagegen: Es kommt auf die Handlung selbst an, nicht auf die Folgen.
Denk dran: Das ist genau das Dilemma, vor dem Koch stand - und vor dem wir als Gesellschaft stehen, wenn Sicherheit und Freiheit aufeinanderprallen.