Naturrecht und Rechtspositivismus
Beim Naturrecht geht man davon aus, dass bestimmte Rechte unabhängig von staatlicher Gesetzgebung existieren. Es kann verschiedene Grundlagen haben: kosmologisch (göttliche Vernunft), rational (auf menschlicher Vernunft basierend) oder anthropologisch (in der menschlichen Natur verankert). Im Naturrecht fallen Recht und Moral zusammen, wie etwa bei den Menschenrechten im Grundgesetz.
Der Rechtspositivismus hingegen betrachtet Recht als das, was von Gesetzgebern zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Land gesetzt wurde. Hier sind Recht und Moral streng voneinander getrennt. Rechtspositivistisches Recht zeichnet sich durch seinen Zwangscharakter, schriftliche Fixierung und die Trennung von moralischen Überlegungen aus.
Beide Ansätze haben Schwächen: Naturrecht ist oft mehrdeutig und schwer durchsetzbar, während positivistisches Recht ungerecht oder unmoralisch sein kann. Als Kompromiss dient die Radbruchsche Formel: Recht verliert seinen Rechtscharakter nur, wenn es ein unerträgliches Maß an Ungerechtigkeit enthält. Ansonsten gilt es auch dann, wenn es als ungerecht empfunden wird.
💡 Denkanstoss: Überlege, welche Rolle Naturrecht in aktuellen Debatten spielt, etwa bei Themen wie Klimagerechtigkeit oder globalen Menschenrechten, wo geschriebenes Recht oft an seine Grenzen stößt.