Generalprävention: Abschreckung und Rechtsbewusstsein
Generalprävention zielt darauf ab, die gesamte Gesellschaft zu beeinflussen. Der Grundgedanke: "Schaut her, so ergeht es Straftätern - lasst es lieber bleiben!" Diese Abschreckungswirkung soll potenzielle Täter davon abhalten, Straftaten zu begehen.
Zusätzlich soll Bestrafung das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung stärken. Wer sich an Gesetze hält, soll sich bestätigt fühlen. Gleichzeitig werden Rachegelüste der Opfer und ihrer Angehörigen in geordnete Bahnen gelenkt, statt dass sie selbst Vergeltung üben.
Doch die Kritik ist berechtigt: Menschen werden zum Mittel zum Zweck degradiert, wenn sie hauptsächlich zur Abschreckung anderer bestraft werden. Das verletzt ihre Menschenwürde. Außerdem können zu harte Strafen Menschen aus der Gesellschaft ausstoßen und so erst recht zu Straftaten motivieren.
Konflikt: Wie hart darf man einen Menschen bestrafen, nur um andere abzuschrecken?