Ruhender Verkehr und Parkregeln
In diesem Abschnitt der Fahrschule Thema 8 Zusammenfassung werden die Regeln für das Halten und Parken detailliert erläutert. Es wird erklärt, dass man parkt, wenn man länger als 3 Minuten hält, und dass derjenige Vorrang an einer Parklücke hat, der diese zuerst erreicht.
Definition: Halten ist ein kurzzeitiges Stehenbleiben, während Parken ein längeres Abstellen des Fahrzeugs bedeutet.
Die Zusammenfassung listet zahlreiche Situationen auf, in denen das Halten verboten ist, wie an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, in scharfen Kurven, auf Ein- und Ausfädelungsstreifen, auf Schutzstreifen für Radfahrer und 5 Meter vor und auf Fußgängerüberwegen.
Highlight: Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist das Halten grundsätzlich verboten.
Parkverbote gelten überall dort, wo das Halten verboten ist, sowie zusätzlich in spezifischen Bereichen wie 5 Meter vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen (8 Meter bei Radwegen), vor und hinter Andreaskreuzen und auf Vorfahrtsstraßen außerorts.
Example: Vor Bordsteinabsenkungen und 15 Meter vor und hinter Haltestellen darf nicht geparkt werden.
Die verschiedenen Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit werden vorgestellt, darunter Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat und elektronische Einrichtungen. Abschließend wird auf die Wichtigkeit des sicheren Ein- und Aussteigens hingewiesen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.