Verfassung und Grundrechte
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und ist das normative Regelwerk für unser politisches System. Es drückt die Wertordnung unserer Gesellschaft aus und legt fest, wie der Staat strukturiert ist.
Die Grundrechte bilden den zentralen Kern des Grundgesetzes. Sie lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Menschenrechte gelten für alle Menschen in Deutschland (z.B. Artikel 1 Menschenwürde, Artikel 5 Meinungsfreiheit). Bürgerrechte gelten nur für deutsche Staatsbürger (z.B. Artikel 8 Versammlungsfreiheit, Artikel 12 Berufswahl).
Zusätzlich gibt es Rechte zur Sicherung bestimmter Lebensformen wie Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie sowie Eigentumsrechte. Diese Rechte schützen wichtige gesellschaftliche Bereiche vor staatlichen Eingriffen.
Merktipp: Achte auf die Formulierung! "Jeder hat das Recht..." = Menschenrecht, "Alle Deutschen haben das Recht..." = Bürgerrecht.











