Bundesregierung, Bundeskanzler und Bundesrat
Die Bundesregierung bildet die Spitze der Exekutive und besteht aus Bundeskanzler und Bundesministern. Sie führt Deutschland politisch, arbeitet Gesetzesvorlagen aus und vertritt deutsche Interessen international.
Der Bundeskanzler hat eine hervorgehobene Stellung mit dem alleinigen Recht zur Kabinettsbildung. Er bestimmt, wer Minister wird, und legt deren Geschäftsbereiche fest. Diese starke Position wird "Kanzlerdemokratie" genannt.
Der Bundesrat wird nicht direkt gewählt, sondern von den Landesregierungen gebildet. Jedes Bundesland entsendet 3-6 Vertreter (insgesamt 69). Seine Aufgaben umfassen Mitwirkung bei der Gesetzgebung, Kontrolle von Bundestag und Bundesregierung sowie Interessenausgleich.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es kann Verfassungsbeschwerden entscheiden, Organstreitigkeiten schlichten und Parteien verbieten (bisher SRP und KPD).
Insider-Wissen: Der Bundesrat wird oft als "Ersatzgesetzgeber" bezeichnet, weil er politische Macht ausübt, obwohl er nicht direkt gewählt wurde!