Gewaltenteilung - Schutz vor Machtmissbrauch
Stell dir vor, eine Person hätte die komplette Kontrolle über alle Gesetze, Gerichte und Behörden - das wäre ziemlich gefährlich, oder? Genau deshalb gibt es die Gewaltenteilung, die im Grundgesetz fest verankert ist.
Staatliche Gewalt bedeutet hier nicht Brutalität, sondern die rechtliche Macht des Staates. Diese Macht wird in Deutschland horizontal in drei Bereiche aufgeteilt: Legislative (Gesetze machen), Exekutive (Gesetze durchsetzen) und Judikative (Urteile sprechen).
Die Legislative sind unsere Parlamente auf Bundes- und Landesebene. Sie debattieren über Gesetzesentwürfe, prüfen sie gründlich und verabschieden sie schließlich - so entstehen neue Regeln für unser Zusammenleben.
Die Exekutive umfasst alle Behörden und Ämter, die dafür sorgen, dass Gesetze auch wirklich befolgt werden. Die Judikative sind unsere Gerichte, wo Richter entscheiden, wenn jemand gegen Gesetze verstoßen hat.
💡 Merktipp: Legislative = Gesetze machen, Exekutive = Gesetze ausführen, Judikative = über Gesetze urteilen
Zusätzlich gibt es noch die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern. Artikel 20 des Grundgesetzes macht diese Aufteilung unveränderlich - sie ist das Fundament unserer Demokratie.