Willenserklärungen und Geschäftsfähigkeit
Willenserklärungen sind im Grunde alles, was du sagst oder machst, um rechtliche Wirkungen zu erzielen. Ob du ein Brötchen kaufst oder einen Handyvertrag abschließt - immer gibst du eine Willenserklärung ab.
Aber Vorsicht: Nicht jeder darf das! Du musst geschäftsfähig sein. Rechtsfähigkeit haben alle Menschen von Geburt an - das bedeutet, du kannst Rechte und Pflichten haben. Geschäftsfähigkeit ist was anderes: Das ist die Fähigkeit, selbstständig Verträge abzuschließen.
Die Geschäftsfähigkeit läuft in drei Stufen ab: Unter 7 Jahren bist du geschäftsunfähig (alles nichtig), von 7-18 Jahren beschränkt geschäftsfähig (Eltern müssen meist zustimmen), ab 18 voll geschäftsfähig. Als Jugendlicher darfst du aber trotzdem mit deinem Taschengeld einkaufen oder Geschäfte machen, die dir nur Vorteile bringen.
Willenserklärungen kannst du auf verschiedene Weise abgeben: ausdrücklich (mündlich oder schriftlich), durch schlüssiges Handeln (Kopfnicken, ins Taxi einsteigen) oder sogar durch Schweigen - aber nur als Kaufmann, Privatleute lehnen durch Schweigen normalerweise ab.
Merktipp: Als Minderjähriger kannst du mit deinem Taschengeld rechtsgültige Geschäfte machen - das nennt sich "Taschengeldparagraf"!