Die römische Verfassung
Die Macht in Rom war auf verschiedene politische Institutionen verteilt. Im Zentrum stand der Magistrat, ein Rat aus etwa 34 Beamten, die wichtige Entscheidungen trafen und für ein Jahr gewählt wurden. Zu den wichtigsten Ämtern gehörten die 2 Konsuln, die das Heer im Krieg anführten, 8 Prätoren für die Rechtsprechung und 4 Ädile, die für die Versorgung des Volkes mit Wasser und Getreide zuständig waren.
Der Senat bestand aus 300 älteren Männern mit erfolgreicher politischer Laufbahn, die auf Lebenszeit ernannt wurden. Diese erfahrenen Politiker steuerten die Entwicklung Roms und konnten in Krisenzeiten einen Diktator bestimmen, der für maximal ein halbes Jahr alles allein entscheiden durfte. Außerhalb von Krisen sollten Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
In der Volksversammlung trafen sich alle freien Männer und entschieden über Todesurteile sowie über Krieg und Frieden. Die ärmeren Bürger (Plebejer) durften zehn Volkstribunen wählen, die sich auf höherer Ebene für ihre Probleme einsetzten. Diese trafen sich regelmäßig und gaben Probleme an den Magistrat weiter.
Gut zu wissen: Nicht alle Römer hatten politische Rechte. Frauen und Sklaven hatten kein Mitspracherecht in der römischen Republik. Die Gesellschaft war in verschiedene Schichten unterteilt: arme Plebejer, reiche Plebejer und die privilegierten Patrizier.