Die Machtübernahme Hitlers 1933
Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 verliert Hitler keine Zeit. Sofort werden Neuwahlen für März angeordnet, aber der Wahlkampf läuft völlig anders ab als früher. Terror gegen KPD und SPD wird zum Alltag, während die Polizei wegschaut – kein Wunder, der Innenminister ist jetzt ein Nazi.
Die erste große Waffe ist die "Verordnung zum Schutz des Deutschen Volkes" vom 4. Februar. Diese Notverordnung von Reichspräsident Hindenburg schränkt Versammlungs- und Pressefreiheit massiv ein. Wilhelm Frick von der NSDAP bekommt als Innenminister praktisch unbegrenzte Macht.
Dann kommt der entscheidende Moment: der Reichstagsbrand am 27. Februar. Hitler nutzt diesen Brand geschickt aus und stellt ihn als kommunistische Verschwörung dar. Bereits einen Tag später gibt es die Reichstagsbrandverordnung – ein permanenter Ausnahmezustand, der Verhaftungen von Kommunisten und Sozialdemokraten legalisiert.
Wichtig zu wissen: Diese Verordnung schafft alle Grundrechte ab, führt die Todesstrafe ein und legitimiert staatlichen Terror. Die Bevölkerung lebt ab sofort unter Anpassungsdruck, während politische Gegner ohne Prozess verhaftet werden können.
Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ist der finale Schlag gegen die Demokratie. Unter massiven Drohungen stimmt der Reichstag zu – nur die SPD wagt es, dagegen zu stimmen. Hitler macht zwar Zugeständnisse, bricht diese aber später alle. Mit diesem Gesetz darf er ohne Zustimmung Gesetze erlassen, von der Verfassung abweichen und Verträge mit dem Ausland schließen.
Das Ergebnis: Der Rechtsstaat ist beseitigt, Hitler hat die absolute Macht und das Parlament ist entmachtet. In nur wenigen Monaten hat er die Grundlage für die NS-Diktatur geschaffen – ein erschreckend effektiver Plan, der zeigt, wie schnell eine Demokratie zerstört werden kann.