Grundgesetz und Grundrechte
Stell dir vor, es gäbe keine Regeln, die dich vor Willkür des Staates schützen - genau dafür gibt es das Grundgesetz. Es ist Deutschlands Verfassung und wurde 1949 zunächst nur für Westdeutschland geschaffen, gilt aber seit 1990 für ganz Deutschland.
Die Grundrechte in den Artikeln 1-19 sind dein persönlicher Schutzschild gegen staatliche Übergriffe. Du hast sie automatisch von Geburt an - niemand kann sie dir wegnehmen. Dabei unterscheidet man Menschenrechte (gelten für alle Menschen in Deutschland) und Bürgerrechte (nur für deutsche Staatsangehörige).
Artikel 1 steht an der Spitze: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das bedeutet konkret, dass du ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Persönlichkeitsentfaltung hast. Die Ewigkeitsklausel sorgt dafür, dass diese wichtigsten Grundsätze niemals abgeschafft werden können.
Merke dir: Deine Grundrechte enden dort, wo die Rechte anderer beginnen!




































