Der Deutsche Bund - Gründung und Struktur
Der Deutsche Bund wurde 1815 als Ergebnis des Wiener Kongresses gegründet. Er war ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souveränen Fürsten und freien Städte, der insgesamt 39 Staaten umfasste.
Definition: Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, in dem jedes Land selbständig blieb. Die einzelnen Staaten bzw. ihre Herrscher stimmten sich lediglich in gemeinsamen Angelegenheiten ab.
Die wichtigsten Mitglieder waren die Großmächte Preußen und Österreich, wobei nicht alle ihre Gebiete zum Bund gehörten. Auch die Könige von England, Dänemark und den Niederlanden waren als Herrscher deutscher Territorien vertreten.
Highlight: Die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) in Frankfurt am Main war das zentrale Entscheidungsgremium. Österreich hatte den Vorsitz inne.
Allerdings war die Macht des Bundes begrenzt. Wichtige Entscheidungen trafen weiterhin die einzelnen Staaten selbst. Es gab keine gemeinsame Verfassung, stattdessen galt der Gründungsvertrag.
Vocabulary: Dualismus - Der Wettstreit zwischen Preußen und Österreich um die Vorherrschaft im Deutschen Bund.
Dieser Dualismus zwischen Preußen und Österreich sollte sich als problematisch erweisen. Während Österreich formal den Bund anführte, strebte Preußen nach Gleichberechtigung und mehr Einfluss.