Menschenrechte vs. DDR-Realität
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert jedem das Recht, sein Land zu verlassen - doch die DDR pfiff darauf! Während Artikel 13 der UN-Menschenrechte Bewegungsfreiheit verspricht, schränkte die DDR-Verfassung diese nur auf das eigene Staatsgebiet ein.
Das Ergebnis war brutal: Schießbefehl an den Grenzen, Zwangsumsiedlungen im Grenzgebiet und die Kriminalisierung der Ausreise. Trotzdem wagten jährlich 3.000-5.000 Menschen die Flucht - durch Tunnel, mit Heißluftballons oder über die Ostsee.
Die Mauer stabilisierte zwar die DDR wirtschaftlich, führte aber zu einem Dauerkonflikt zwischen Staat und Volk. Familien wurden getrennt, Menschen zogen sich resigniert in gesellschaftliche "Nischen" zurück.
Demokratie-Check: Ein Staat, der seine Bürger mit Gewalt am Verlassen hindert, kann niemals demokratisch sein - egal was in der Verfassung steht.