Rechtssubjekte - Wer kann Rechte haben?
Rechtssubjekte sind alle, die Rechte haben und Pflichten tragen können. Als natürliche Person hast du Rechtsfähigkeit von der Geburt bis zum Hirntod - egal woher du kommst oder welches Geschlecht du hast.
Juristische Personen existieren nur auf dem Papier, können aber trotzdem Verträge abschließen. Dazu gehören eingetragene Vereine (e.V.), Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und Genossenschaften. Sie brauchen immer echte Menschen als Vertreter.
Quasi-juristische Personen wie die OHG oder KG sind ein Zwischending - sie können am Rechtsleben teilnehmen, aber nicht in allen Bereichen. Ungeborenes Leben kann sogar erben, wenn es lebend geboren wird.
Bei öffentlich-rechtlichen juristischen Personen unterscheidet man Körperschaften (wie Gemeinden), Anstalten (wie Unis) und Stiftungen.
💡 Eselsbrücke: Natürliche Personen = Menschen, juristische Personen = Organisationen