Grundrechte und Verfassungsprinzipien
Eure Freiheitsrechte stehen in den Artikeln 1-19 des Grundgesetzes - das sind quasi eure "Grundausstattung" als deutsche Bürger. Artikel 1 ist dabei der wichtigste: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Diese Menschenwürde bildet das Fundament für alle anderen Rechte und bedeutet, dass der Staat euch schützen muss. Manchmal gibt's aber Konflikte: Wenn die öffentliche Sicherheit bedroht ist, darf der Staat in eure Privatsphäre eingreifen - aber nur angemessen.
Die fünf Verfassungsgrundsätze aus Artikel 20 könnt ihr euch so merken: Deutschland ist demokratisch (Volk bestimmt), föderalistisch (16 Bundesländer), republikanisch (kein König), sozial (Staat hilft) und rechtsstaatlich (alle halten sich an Gesetze).
Merktipp: Sozialstaat bedeutet staatliche Unterstützung für alle, Rechtsstaat bedeutet gleiche Regeln für alle - auch für Politiker!




