Rechtsstaat und Verfassungsänderung
Das Rechtsstaatsprinzip funktioniert auf zwei Ebenen: formal und materiell. Formal bedeutet, dass Gesetze korrekt entstehen müssen. Materiell heißt, dass sie auch gerecht sein müssen - nicht nur legal, sondern auch fair.
Artikel 76 regelt Verfassungsänderungen: Ihr braucht zwei Drittel der Stimmen in Bundestag und Bundesrat. Aber Achtung - die Ewigkeitsklausel schützt Artikel 1 und 20 vor jeder Änderung, egal wie viele dafür stimmen.
Artikel 146 ist der "Notausgang": Das ganze Grundgesetz verliert seine Gültigkeit, wenn das deutsche Volk sich frei für eine neue Verfassung entscheidet. Das ist bisher nie passiert.
Die wichtigsten Verfassungsorgane teilen sich die Macht auf: Bundesregierung und Bundespräsident (Exekutive) setzen um, Bundestag kontrolliert und entscheidet über Gesetze (Legislative).
Gut zu wissen: Der Bundespräsident hat das höchste Amt, aber weniger Macht als die Bundeskanzlerin - er vertritt Deutschland hauptsächlich repräsentativ.