Definition und Grundlagen des Verwaltungsakts
Ein Verwaltungsakt ist im Prinzip jede behördliche Entscheidung, die dir als Bürger Rechte gibt oder Pflichten auferlegt. Das kann eine Baugenehmigung sein, ein Bußgeldbescheid oder auch die Ablehnung deines Antrags.
Nach §35 VwVfG muss ein Verwaltungsakt mehrere Merkmale erfüllen. Die Behörde muss hoheitlich handeln - das bedeutet, sie entscheidet einseitig über dich, ohne dass du mitbestimmen kannst. Eine Behörde ist dabei jede staatliche Stelle, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt.
Wichtig ist auch, dass es sich um öffentliches Recht handelt. Hier greift die 2-Stufen-Theorie: Handelt der Staat wie ein Privatmann (z.B. beim Autokauf) oder nutzt er seine Macht als Staat? Nur im zweiten Fall liegt öffentliches Recht vor.
Die Regelung muss verbindliche Rechtsfolgen setzen - also deine Rechte oder Pflichten begründen, ändern oder aufheben. Reine Informationen oder Warnungen sind daher keine Verwaltungsakte.
💡 Merktipp: Ein Verwaltungsakt muss immer Außenwirkung haben - er muss also über den behördeninternen Bereich hinausgehen und deinen Rechtskreis berühren!