Willenserklärungen und Kaufverträge
Jeder Kauf, den du täglich machst, funktioniert durch Willenserklärungen – auch wenn du nicht daran denkst. Ein Kaufvertrag entsteht nur, wenn Antrag und Annahme zusammenpassen.
Eine Willenserklärung äußerst du durch eindeutige Aussagen oder Handlungen, die rechtliche Folgen haben sollen. Du kannst sie ausdrücklich mu¨ndlich/schriftlich, durch schlüssiges Handeln (Bus einsteigen) oder manchmal sogar durch Schweigen abgeben.
Die Gültigkeit deiner Kaufverträge hängt von deinem Alter ab: 0-6 Jahre sind nichtig, 7-17 Jahre brauchen Elternzustimmung (außer bei Taschengeld), ab 18 Jahren sind sie gültig.
Wichtig: Du kannst Willenserklärungen anfechten, wenn du dich verschrieben, versprochen oder verhört hast – dann werden sie rückwirkend ungültig.
Unser Rechtssystem gliedert sich in drei Bereiche: Privatrecht (Kaufverträge, Arbeitsrecht), Strafrecht (Diebstahl, Betrug) und öffentliches Recht (Grundrechte, Verwaltung). Jeder Bereich hat eigene Gerichte und Regeln.