Lieferungen nach § 3 UStG
Lieferungen sind das Herzstück der Umsatzsteuer und bedeuten ganz einfach: Du gibst jemandem die Verfügungsmacht über einen Gegenstand. Stell dir vor, du verkaufst dein altes Handy - genau das ist eine Lieferung!
Bei jeder Lieferung sind zwei Parteien beteiligt: der Lieferer (der verkauft) und der Abnehmer (der kauft). Wichtig ist dabei immer, wo die Lieferung stattfindet - das bestimmt nämlich, welches Steuerrecht gilt.
Lieferungen mit Warenbewegung passieren, wenn der Gegenstand transportiert wird. Das kann eine Beförderungslieferung sein (du oder der Käufer transportiert selbst) oder eine Versendungslieferung (ein Paketdienst übernimmt den Transport). Lieferungen ohne Warenbewegung sind dagegen simple Übergaben vor Ort.
💡 Merktipp: Bei Reihengeschäften wird derselbe Gegenstand mehrmals verkauft, aber nur einmal bewegt - das spart Transportkosten und Steuern!
Werklieferungen sind besonders, weil du hier hauptsächlich Material zur Herstellung verwendest. Bei Werkleistungen stehen dagegen deine Arbeit und nur wenig Material im Vordergrund.